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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Michael Schmid GmbH

Feinkost-Metzgerei

Unsere AGB´S als PDF Datei

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Gültig ab 01.06.2006  

Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, ohne dass es ihrer nochmaligen Übersendung oder eines nochmaligen Hinweises bedarf. Darüber hinaus stehen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer aktuellen Fassung unter der Internetadresse www.feinkost-schmid.de zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Vorrangig geltende Individualvereinbarungen müssen schriftlich vereinbart sein. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Verkaufs- und/oder Einkaufsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1) Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines verbindliches Angebots. Mit seiner Bestellung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Mündlich oder fernmündliche Abreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von unserer Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden.

 

Jeder Vertragsschluss und jede Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, unsere Nicht- oder nicht rechtzeitigen Belieferungen durch unsere Zulieferer sind wir berechtigt, vergleichbare Deckungsgeschäfte zu tätigen. Die durch Deckungsgeschäfte beschaffte Ware ersetzt die vertraglich geschuldete, soweit sie hinsichtlich Menge, Art, Qualität, Gewicht und Preis von der vereinbarten Ware nicht wesentlich abweicht. Als wesentliche Abweichungen gelten absolute Abweichungen +/- 2%.

 

2) Preise/Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Kaufpreise für unsere Produkte verstehen sich ab unserem Ladengeschäft,

Theodor-Storm-Straße 7, 93051 Regensburg, einschließlich handelsüblicher Verpackung, incl. der im Zeitpunkt der Abnahme der Ware gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer (Bruttopreise). Skontoabzüge bedürfen der schriftlichen Einwilligung.

Für Grosshandelskunden werden die Preise entsprechend der jeweiligen zum Zeitpunkt der Abnahme der Abnahme gültigen Preisliste zzgl.der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Massgebend für die Errechnung des Preises ist das bei uns festgestellte und kontrollierte Gewicht.

Unsere Zahlungsansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig, ohne Abzug in bar, durch EC-Karte oder Überweisung. Wechsel,Schecks und Banklastschriften gelten erst nach Ihrer Einlösung und endgültigen Gutschrift auf unseren Bankkonten. Evtl. anfallende Spesen und Gebühren gehen zu lasten des Kunden.

 

14 Tage nach Erhalt der Rechnung kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Während des Verzuges ist die geschuldete Geldschuld in Höhe von 8% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, von Kunden, die Verbraucher sind, in Höhe von 5% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens(Verzugsschaden) behalten wir uns vor.

 

3) Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Aussperrungen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien beide Parteien für die Dauer der Störung in dem Umfang ihrer Wirkung von den jeweiligen Pflichten, sofern die Leistungsstörungen auf diese Umstände zurückzuführen sind. In diesem Fall können wir wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

 

 

4) Lieferung/Lieferfrist/Gefahrübergabe

Die Termine zur Bereitstellung der Ware oder Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Ware wird –sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist- in unserem Ladengeschäft, Theodor-Storm-Str.7, 93051 Regensburg bereitgestellt. Mit der Bereitstellung und Meldung der Abholbereitschaft geht die Gefahr und das Transportrisiko auf den Käufer über. Der Käufer übernimmt ab diesem Zeitpunkt sämtliche Lebensmittel- und ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeiten für die Ware. Wird die Ware im Falle der Bereitstellung nicht rechtzeitig abgeholt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Auch in diesem Fall tritt der Gefahrübergang mit Bereitstellung der Ware für den Besteller durch die Meldung der Abholbereitschaft ein.

 

Im Stadtgebiet Regensburg kann die Ware –auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden- für diesen geliefert werden.

 

Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt durch Tatbestandsaufnahme schriftlich festzuhalten, nach Möglichkeit fotografisch zu dokumentieren und uns unverzüglich mitzuteilen.

 

5)Gewährleistung

Durch uns bekannt gegebene Angaben über die Verwendungsfähigkeit oder Beschaffenheit der Ware sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart. Unmittelbar nach Erhalt der Ware hat sich der Kunde durch geeignete Maßnahmen davon zu überzeugen, dass die gelieferte Ware im Hinblick auf die Anzahl, Vollständigkeit, Beschaffenheit, Gewicht, Mindesthaltbarkeit, Fehlerfreiheit und sonstiger Eigenschaften ordnungsgemäß im Sinne des §377 HGB und für seinen Verwendungszweck geeignet ist.

 

Zeigt sich ein Mangel, hat der Kunde uns diesen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 48 Stunden nach Gefahrübergang anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat schriftlich, auch per Telefax, zu erfolgen. Gleiches gilt im Falle von verdeckten Mängeln ab Kenntnis des Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs- und Anzeigepflichten erfüllt hat. Von der Gewährleistung werden nur Fehler erfasst, die bei vertraglichen, bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware auftreten.

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern die Waren Ihrer ordnungsgemässen Beschaffenheit nach nicht schneller verderblich sind – 1 Jahr.

 

Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl gewährt durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung(Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages(Rücktrit) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei einem nur geringfügigen Mangel, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Tritt der Kunde berechtigter Weise nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch  wegen Mangels zu. Stellt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatzansprüche, bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig wurde.

 

Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug und tritt hier durch eine Qualitätsbeeinträchtigung ein oder besteht die Gefahr des Verderbs der Ware, haftet der Verkäufer nicht für den daraus entstandenen Schaden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware im Falle des Annahmeverzugs an einen Dritten unter Anrechnung des Kaufpreises auf die Schadensersatzansprüche zu veräußern, ohne hierdurch gegenüber dem Kunden eine Vertragsverletzung zu begehen. Des weiteren können wir, sofern sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen, vom Vertrag zurücktreten und ohne Nachweis 15% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal Schadensersatz verlangen, sofern es dem Kunden nicht gelingt eine geringere Schadenssumme nachzuweisen.

Bei Vertragsabschlüssen auf Abruf ist mindestens eine Hälfte der Abschlusssumme bis zur Hälfte der Vertragslaufzeit, die andere Hälfte der Abschlussmenge bis zum Vertragsende kontinuierlich abzunehmen. Ansonsten gerät der Kunde in Annahmeverzug, wenn er vorher mit mindestens 7-tägiger Frist zur jeweiligen Abnahme aufgefordert wurde.

 

7)Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller gegenwärtigen, bedingten oder zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung(Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist. Bei Zahlung mit Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vorbehaltslosen Einlösung des Wechsels.

Der Kunde ist berechtigt, ihm gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde ist bei einer weiteren Veräußerung verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auch seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn die Ware vom Drittwerber nicht sofort bezahlt wird. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.

Bei Vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen.

Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten ab, die Ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die von uns unter Vorbehalt gelieferte Ware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Kunden untersagt, mit seinem Abnehmer Vereinbahrungen zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Insbesondere darf er keine Abreden eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderung an uns zunichte macht. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf ermächtigt. Wir werden diese Einziehungsermächtigung solange nicht widerrufen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Uns steht das Recht zu, vom Kunden Inhalt du Umfang der abgetretenen Forderungen sowie Name und Anschrift der Schuldner schriftlich vorlegen zu lassen.

Wir die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen, insbesondere mit anderer Vorbehaltsware weiterverkauft, so gilt, sofern sich nicht im Einzelfall aus der Rechnung die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen, die Forderung gegen Dritten in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

Sobald die Ware vom Kunden weiterverarbeitet oder mit anderen, fremden oder eigenen Waren vermischt wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Der Kunde verwahrt unentgeltlich das Eigentum oder Miteigentum für uns.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf unsere Ware hat der Kunden den Dritten auf unser Sicherungsrecht hinzuweisen, die in unserem Eigentum stehende Ware als solche zu kennzeichnen und uns im übrigen unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Der Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, sollte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verpfändet oder zur Sicherheit durch den Abnehmer übereignet werden. Sobald dem Kunden Informationen über eine drohende Insolvenz oder ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten seines Abnehmers bekannt sind, dem der Kunde, unter verlängertem Eigentumsvorbehalt veräußerte Ware geliefert hat, werden wir unverzüglich hierüber informiert.

Gegenforderungen berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten, durch uns anerkannt, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem selben Rechtverhältnis zu und auch nur, wenn dies unbestritten, durch uns anerkannt, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Rechten des Kunden bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 

 

8)Amtliche Probeentnahmen

Im Falle einer behördlichen oder sonstigen Beanstandung der von uns belieferten Ware ist der Kunde verpflichtet uns sofort zu verständigen und sicherzustellen, dass bei einer Probeentnahme eine zweite Probe aus derselben Partie entnommen, amtlich versiegelt und für uns als Gegenmuster sichergestellt wird.

 

9) Gesetzliche Vorschriften

Für alle unsere Erzeugnisse übernehmen wir die gesetzliche Haftung. sie unterliegen einer freiwilligen Überwachung durch Lebensmittel Sachverständige und entsprechen in der Zusammensetzung und Bezeichnung den Verordnungen und Qualitätsrichtlinien.

 

10) Kennzeichnung

Die richtige Bezeichnung beim Verkauf der Ware nach §4 LMBG ist bei abweichenden Orts und Handelsgebräuchen Aufgabe des Kunden.

 

11) Besondere Hinweise

Frische und geräucherte Fleisch- und Wurstwaren sind sofort nach Erhalt auszupacken und im Sommer in luftig kühlen Räumen frostfrei aufzubewahren.

Konserven sind stets kühl zu lagern und vor Nässe zu schützen.

Die Haltbarkeitsdauer beträgt bei sachgerechter Lagerund für alle Artikel:

     siehe MHD-Angaben zu jeweiligen Artikel.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum begrenzt die Beschaffenheitsangaben auf diese Datum. Das Erreichen bzw. Überschreiten des MHD ist für sich alleine noch kein Mangel. Dem Kunden stehen daher allein wegen des Erreichens oder der Überschreitung des MHD keine Rechtsansprüche, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit, gegen uns zu.

Unsere Waren sind entsprechend unseren Hinweisen bzw. mit der produktspezifischen Sorgfakt zu behandeln.

 

12)anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für alle, auch zukünftigen Vertragsabschlüsse zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne UN-Kaufrecht und ohne das Haager Abkommen über den Abschluss von Kaufverträgen.

Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Bereitstellung der Ware bezüglich unserer Hauptleistungsplicht für die Zahlungs- und Informationspflichten des Kunden unser Geschäftssitz. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

Die vertraglichen Bestimmungen unterliegen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbahrung sowie dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Gleiches gilt für die Abweichung vom Erfordernis der Schriftform.

 

Erfüllung und Gerichtsstand Regensburg